Die Geschäftsbeziehung zwischen Hausbank und Kunde basiert auf einer Vielzahl von rechtlichen Regelungen. Beim Vertragsabschluss wird der Bankkunde selten umfassend über die getroffenen Vereinbarungen aufgeklärt.
Bankkaufmann und Fachanwalt
Meine Mandanten unterstütze ich als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei der Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen gegen ihre Bank. Gerade im Bereich des Kreditrechts nehmen die gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Hausbank stetig zu. Hierbei stehen Rechtsfragen im Zusammenhang mit privaten und geschäftlichen Krediten, sowie der Baufinanzierung häufig im Vordergrund. Bei Immobilienkrediten ist eine anwaltliche Vertretung häufig auch in der Zwangsverwaltung sowie bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen notwendig.
Verfügungsbeschränkungen bei Konten/Wertpapierdepots
Aktuell erreichen uns vermehrt Anfragen, die sich mit zu unrecht ergangenen Verfügungssperren von Banken (bspw. der Postbank) befassen. In diesen Fällen gilt es zeitnah auf die Entsperrung eines Kontos hinzuwirken. Leider erfolgt eine Reaktion der Bank häufig nur nach der Anzeige der anwaltlichen Vertretung.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, stellen wir bei Ihrer Versicherung auf Wunsch eine kostenlose Deckungsanfrage.
Gerne können Sie mich unter 0251 97447543 oder über das untenstehende Kontaktformular hinsichtlich einer kostenfreien Einschätzung Ihres Falles ansprechen.