Die Geschäftsbeziehung zwischen Hausbank und Kunde basiert auf einer Vielzahl von rechtlichen Regelungen. Beim Vertragsabschluss wird der Bankkunde selten umfassend über die getroffenen Vereinbarungen aufgeklärt.
Bankkaufmann und Fachanwalt
Meine Mandanten unterstütze ich als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei der Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen gegen ihre Bank. Gerade im Bereich des Kreditrechts nehmen die gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Hausbank stetig zu. Hierbei stehen Rechtsfragen im Zusammenhang mit privaten und geschäftlichen Krediten, sowie der Baufinanzierung häufig im Vordergrund. Bei Immobilienkrediten ist eine anwaltliche Vertretung häufig auch in der Zwangsverwaltung sowie bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen notwendig.
Kündigung von Kreditverträgen
Derzeit ist zu beobachten, dass viele Banken bestehende Kreditverträge vor dem Hintergrund des ansteigenden Zinsniveaus kündigen. In vielen Fällen können sich Bankkunden auf bankrechtliche Treupflichten berufen, die einer fristlosen Kündigung des Kredites entgegenstehen. Insbesondere bei Immobiliardarlehen bestehen hohe Anforderung an eine Kündigung des Darlehens und Zwangsversteigerung des grundschuldlich besicherten Objektes.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, stellen wir bei Ihrer Versicherung auf Wunsch eine kostenlose Deckungsanfrage.
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