Bankrecht und Kreditrecht

 

Die Geschäftsbeziehung zwischen Hausbank und Kunde basiert auf einer Vielzahl von rechtlichen Regelungen. Beim Vertragsabschluss wird der Bankkunde selten umfassend über die getroffenen Vereinbarungen aufgeklärt.

 

Bankkaufmann und Fachanwalt

Meine Mandanten unterstütze ich als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Bankkaufmann bei der Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen gegen Banken und Kreditinstitute. Gerade im Bereich des Kreditrechts nehmen die gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Hausbank stetig zu. Hierbei stehen Rechtsfragen im Zusammenhang mit privaten und geschäftlichen Krediten, sowie der Baufinanzierung häufig im Vordergrund. Bei Immobilienkrediten ist eine anwaltliche Vertretung häufig auch in der Zwangsverwaltung sowie bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der kreditgebenden Bank notwendig. Eine wirksame Verteidigung gegen drohende und laufende Zwangsvollstreckungsmaßnahmen stellt das Klageverfahren mit der Vollstreckungsgegenklage dar. Hierbei wird im Kern die Wirksamkeit der Fälligstellung und Kündigung des Darlehens durch die Bank gerichtlich überprüft.

 

Betrügerische Verfügungen bei Konten/Kreditkarten

Aktuell erreichen uns vermehrt Anfragen, die sich mit betrügerischen Verfügungen auf Kreditkarten und Konten von Bankkunden befassen. Die Kreditinstitute müssen dem Bankkunden grundsätzlich zumindest ein grob fahrlässiges Handeln nachweisen, und ansonsten die unautorisierte Verfügung erstatten. Einen solchen Nachweis über eine Pflichtverletzung des Kunden, die bspw. in der Weitergabe der PIN einer Kreditkarte liegen kann, können die Banken in den meisten Fällen nicht erbringen. Einige Institute reagieren zum Teil gar nicht auf die Anfragen der geschädigten Bankkunden, so dass eine anwaltliche Vertretung notwendig ist, um mit der Rechtsabteilung ins Gespräch zu kommen. Häufig wird eine Schadensübernahme durch die Banken (bspw. DKB, TF-Bank), Volksbanken und Sparkassen pauschal abgelehnt. Leider erfolgt eine Reaktion der Bank sowie eine Vergleichsbereitschaft häufig nur nach der Anzeige der anwaltlichen Vertretung.

 

Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, stellen wir bei Ihrer Versicherung auf Wunsch eine kostenlose Deckungsanfrage.

 

Gerne können Sie uns hinsichtlich einer kostenfreien Ersteinschätzung Ihres Falles unter der Tel. 0251 97447543 oder über das untenstehende Kontaktformular sowie direkt per email unter info@rechtsanwalt-podhorsky.de ansprechen.

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