Wirecard AG (WKN: 747206) - WDI
Am 18.06.2020 hat die Wirecard AG im Rahmen einer Ad-hoc-Mitteilung bekannt gegeben, dass die Bilanzvorlage für das Geschäftsjahr 2019 erneut verschoben werden muss, da bestehende Bankguthaben von insgesamt 1,9 Mrd. Euro auf Treuhandkonto nicht ausreichend durch Bankbestätigungen belegt werden konnten. In der Zwischenzeit steht fest, dass kein testierter Jahresabschlusss für 2019 vorliegt. Wir vertreten europaweit die Aktionärsrechte geschädigter Anleger in anstehenden Musterverfahren und im Insolvenzverfahren der Wirecard AG. Da die Schadensersatzansprüche aus den Rechten der Aktie hergeleitet werden, sind auch Aktionäre aus der Schweiz und Österreich anspruchsberechtigt am Klageverfahren in Deutschland teilzunehmen.
Musterverfahren gegen Ernst & Young Wirtschaftsprüfer und Herrn Dr. Markus Braun
Mit Beschluss vom 14.03.2022 hat das Landgericht München I (Aktenzeichen 3 OH 2767/22 KapMuG) den Vorlagebeschluss für die Eröffnung des Musterverfahrens gegen die Beteiligten in Sachen Wirecard gefasst. Hiermit ist der Weg für ein Musterverfahren nach Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz (KapMuG) frei. Nachdem der Musterkläger im März 2023 bestimmt wurde, startet das Verfahren mit einiger Verzögerung. Nun haben geschädigte Anleger bis zum September 2023 Zeit ihre Ansprüche verjährungshemmend an diesem Sammelverfahren über einen Rechtsanwalt anzumelden. Hierbei wird für alle Anleger überprüft, ob Ansprüche gegen die Organe der Wirecard AG und den Wirtschaftsprüfer auf Schadensersatz bestehen.
Insolvenzverfahren der Wirecard AG
Die negativen Entwicklungen rund um die Wirecard AG dürften am 25.06.2020 mit dem Antrag des Insolvenzverfahrens ihren Höhepunkt erreicht haben. Daher sind die Forderungen der Aktionäre auf Schadensersatz am Insolvenzverfahren der Wirecard AG anzumelden. Diese Schadensersatzforderungen sind gleichberechtigte Forderungen nach § 38 der Insolvenzordnung (InsO), und stehen folglich neben den Ansprüchen der Anleihegläubiger. Die Wirecard-Anleihe notiert derzeit bei ca. 10% des Nominalwertes, so dass davon auszugehen ist, dass der Kapitalmakrt eine Insolvenzquote in dieser Höhe erwartet. Eine Anmeldung am Insolvenzverfahren auch nach dem 26.10.2020 noch nachträglich möglich.
Betroffene Aktionäre können mich gerne unter Tel. 0251 97447543 oder per E-Mail hinsichtlich einer individuellen kostenfreien Einschätzung Ihres Falles ansprechen. Gerne informieren wir Sie auch fortlaufend kostenfrei über die weitere Entwicklung in Sachen Wirecard AG.