Kündigung von Immobiliardarlehen - Kreditrecht
Derzeit ist zu beobachten, dass viele Banken bestehende Kreditverträge vor dem Hintergrund des ansteigenden Zinsniveaus kündigen. In vielen Fällen können sich Bankkunden auf bankrechtliche Treupflichten berufen, die einer fristlosen Kündigung des Kredites entgegenstehen. Insbesondere bei Immobiliardarlehen bestehen hohe Anforderung an eine Kündigung des Darlehens und Zwangsversteigerung des grundschuldlich besicherten Objektes. Ein anwaltliches Vorgehen kann zudem einen erheblichen Zeitgewinn bedeuten, der es den Betroffenen ermöglicht, einen gekündigten Kredit bei einem anderen Institut zu refinanzieren, um so die Zwangsversteigerung des Objektes abzuwenden. Als Bankkaufmann und Fachanwalt für Bankrecht zeige ich Ihnen gerne Ihre Verteidigungsmöglichkeiten auf.
Negative Schufa-Einträge
Nach einer unrechtmäßigen Kreditkündigung erfolgt in vielen Fällen zudem unmittelbar ein negativer Schufa-Eintrag, der dem Bankkunden die Refinanzierung des Darlehens erschwert. Hier müssen die Banken eine Vielzahl von Anforderungen einhalten, die einen Schufa-Eintrag ermöglichen. In der Praxis unterlaufen den Banken häufig formelle Fehler bei der Kündigung/Fälligstellung des Kredites, so dass eine anwaltliche Vertretung in diesem Bereich oft die Löschung des Schufa-Eintrages erwirken kann.
Vertretung im Zwangsversteigerungsverfahren
Soweit die Hausbank einen Immobilienkredit und die dazugehörige Grundschuld gekündigt hat, wird die Zwangsversteigerung des besicherten Objektes eingeleitet. Wir vertreten deutschlandweit betroffene Bankkunden gegenüber den Kreditinstituten und überprüfen die Rechtmäßigkeit der Zwangsvollstreckung im Rahmen von Vollstreckungsgegenklagen (Vollstreckungsabwehrklage nach den §§ 767 ff. ZPO) bei den jeweiligen Landgerichten.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, stellen wir bei Ihrer Versicherung auf Wunsch eine kostenlose Deckungsanfrage.
Gerne können Sie uns hinsichtlich einer kostenfreien Ersteinschätzung Ihres Falles unter der Tel. 0251 97447543 oder über das untenstehende Kontaktformular sowie direkt per email unter info@rechtsanwalt-podhorsky.de ansprechen.