Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
In meiner anwaltlichen Tätigkeit übernehme ich deutschlandweit Mandate aus dem Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts rund um das Thema Börse und die Vermögensverwaltung. Die Spezialisierung der Kanzlei auf die rechtliche Beratung von Kapitalmarktanlegern ist den immer komplexer werdenden Strukturen des Marktumfeldes geschuldet. Bankkunden und Anleger benötigen vor diesem Hintergrund eine anwaltliche Vertretung auf Augenhöhe um ihre Ansprüche wirkungsvoll durchzusetzen. Als Bankkaufmann verfüge ich über die notwendigen praktischen Erfahrungen im Bank- und Kapitalmarktgeschäft, und vertiefte Kenntnisse der betroffenen Finanzinstrumente.
Das Hauptbetätigungsfeld bei der Vertretung von Anlegern stellt die Geltendmachung des kapitalmarktrechtlichen Schadensersatzes dar. Häufig geht es um Fälle nicht ordnungsgemäßer Anlageberatung oder fehlerhafter Aufklärung der Anleger. Neben dem Aktienhandel können Verluste bei Anleihen, Investmentfonds, Immobilienfonds, dem CFD-Handel sowie dem Devisenhandel entstehen. Insbesondere bei geschlossenen Anlagen können Geschädigte häufig Ihren Anlageberater in Anspruch nehmen, soweit sie über die Risiken der Anlage nicht ausreichend aufgeklärt wurden.
Derzeit treten bei vielen Banken- und Direktbanken Probleme hinsichtlich der Auszahlung des Guthabens sowie der gehaltenen Vermögenswerte auf. Einige Institute, wie bspw. die Postbank, reagieren zum Teil nur sehr verzögert auf Kundenanfragen. Daher ist hier in vielen Fällen eine anwaltliche Vertretung geboten, um auf die Vermögenswerte vor dem Hintergrund einer Verfügungssperre zugreifen zu können.
Internationales Kapitalmarktrecht und Anlagerecht/ CFD- Handel
Auf internationaler Ebene vertreten wir eine Vielzahl von geschädigten Anlegern gegenüber Brokern von spekulativen Finanzinstrumenten und Anbietern von CFDs (Contracts for difference). Die Anbieter von CFDs haben vielfach ihren Sitz im europäischen Ausland. Die Kunden werden häufig bei der Anlage in Kryptowährungen und Devisen bei der Kursstellung benachteiligt. Aber auch Kapitalanlagen in Kryptowährungen (bspw. Bitcoins) sind oftmals mit vielen rechtlichen Problemen verbunden. In vielen Fällen werden eingezahlte Gelder von den im Ausland sitzenden Handelsanbietern nicht ausgezahlt. Zudem gibt es häufig Schwierigkeiten mit den verbundenen Handelsplätzen und Kryptobörsen. Aufgrund von Liquiditätsproblemen sind die Ansprüche auf Auszahlung des Guthabens anwaltlich anzumelden. Hier unterstützen wir unsere Mandanten auf internationaler Ebene bei der Geltendmachung von Erstattungsansprüchen.
Vermögensverwaltung
Im Bereich Vermögensverwaltung betreue und überwache ich die Geschäftsbeziehung des Mandanten zum Vermögensverwalter bzw. zur beratenden Bank. Bedauerlicherweise wird eine Vielzahl von Vermögensverwaltungskunden von ihrem jeweiligen Vertragspartner übervorteilt. Hierbei gilt es unnötige Risiken bereits zu Beginn der Geschäftsbeziehung zu minimieren.
Gerne können Sie uns hinsichtlich einer kostenfreien Ersteinschätzung Ihrer Falles unter 0251 97447543 oder über das untenstehende Kontaktformular ansprechen.