Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
In meiner anwaltlichen Tätigkeit übernehme ich deutschlandweit Mandate aus dem Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts rund um das Thema Börse und die Vermögensverwaltung. Die Spezialisierung der Kanzlei auf die rechtliche Beratung von Kapitalmarktanlegern ist den immer komplexer werdenden Strukturen des Marktumfeldes geschuldet. Bankkunden und Anleger benötigen vor diesem Hintergrund eine anwaltliche Vertretung auf Augenhöhe um ihre Ansprüche wirkungsvoll durchzusetzen. Als Bankkaufmann verfüge ich über die notwendigen praktischen Erfahrungen im Bank- und Kapitalmarktgeschäft, und vertiefte Kenntnisse der betroffenen Finanzinstrumente.
Das Hauptbetätigungsfeld bei der Vertretung von Anlegern stellt die Geltendmachung des kapitalmarktrechtlichen Schadensersatzes dar. Häufig geht es um Fälle nicht ordnungsgemäßer Anlageberatung oder fehlerhafter Aufklärung der Anleger.
Derzeit treten bei vielen Banken- und Direktbanken Probleme hinsichtlich der Auszahlung des Guthabens sowie der gehaltenen Vermögenswerte auf. Einige Institute, wie bspw. die Postbank und DSL-Bank, reagieren zum Teil nur sehr verzögert auf Kundenanfragen. Daher ist hier in vielen Fällen eine anwaltliche Vertretung geboten, um eine Löschungsbewilligung für die Grundschulden zu erhalten, bzw. um die Refinanzierung bei einer anderen Bank mit einem Treuhandauftrag zu ermöglichen.
Internationales Kapitalmarktrecht und Anlagerecht/ Festgeldanlagen
Auf internationaler Ebene vertreten wir eine Vielzahl von geschädigten Anlegern gegenüber Brokern von spekulativen Finanzinstrumenten und Anbietern von Festgeldanlagen. Die Anbieter von betrügerischen Festgeldanlagen haben vielfach ihren Sitz im europäischen Ausland (bspw. Zinsvergleich.us). Die Kunden von Brokern werden aber auch häufig bei der Anlage in Kryptowährungen und Devisen bei der Kursstellung benachteiligt. In vielen Fällen werden eingezahlte Gelder von den im Ausland sitzenden Handelsanbietern nicht ausgezahlt. Daher gilt bei betrügerischen Brokern zeitnah zu handeln, und bei möglicherweise eingefrorenen Geldern auf eine Freigabe hinzuwirken. Zudem gibt es häufig Schwierigkeiten mit den verbundenen Handelsplätzen und Kryptobörsen. Aufgrund von Liquiditätsproblemen sind die Ansprüche auf Auszahlung des Guthabens anwaltlich anzumelden. Hier unterstützen wir unsere Mandanten auf internationaler Ebene in enger Kooperation mit der deutschen Finanzaufsicht BaFin bei der Geltendmachung von Erstattungsansprüchen.
Gerne können Sie uns hinsichtlich einer kostenfreien Ersteinschätzung Ihres Falles unter der Tel. 0251 97447543 oder über das untenstehende Kontaktformular sowie direkt per email unter info@rechtsanwalt-podhorsky.de ansprechen.